Für Arbeitnehmer, die nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses einen Meisterkurs in Vollzeit absolvieren, besteht die Gefahr, dass sie ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld I im Anschluss an den Meisterkurs verlieren. weiterlesen
Feedback
Wir freuen uns immer über Rückmeldungen unserer Bäckerfachschüler!